Personalvermittlung vs. Zeitarbeit

Was ist das richtige Modell für Sie?

Während Personalvermittlungsfirmen darauf spezialisiert sind, qualifizierte Fachkräfte dauerhaft in Unternehmen zu platzieren, bieten Zeitarbeitsfirmen temporäre Arbeitskräfte für kurzfristige Einsätze an. Als Experten auf beiden Gebieten spielen wir eine entscheidende Rolle auf dem Arbeitsmarkt. Wir bieten sowohl Zeitarbeit als auch die langfristige Vermittlung von Personal an. Diese Flexibilität macht uns zu einem idealen Partner für individuelle Personallösungen.

Personalvermittlung

Personalvermittlung ist ein Service, bei dem wir Kandidaten für feste Arbeitsstellen rekrutieren und an andere Unternehmen vermitteln. Die vermittelten Kandidaten werden üblicherweise direkt vom einstellenden Unternehmen angestellt und arbeiten dort langfristig.

Das bedeutet Personalvermittlung für Sie bei IM Solution:

Wir beraten und begleiten unsere Bewerber von der Erstellung der Bewerbungsunterlagen, über Vorstellungsgespräche und Vertragsverhandlungen bis hin zur erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt – und sogar darüber hinaus.

Wir arbeiten auf Provisionsbasis, wobei das Unternehmen, das die Dienstleistungen in Anspruch nimmt, eine Gebühr für jede erfolgreiche Vermittlung zahlt. Das ermöglicht es uns, den Service für Sie als Bewerber kostenfrei anzubieten.

Erfahrung und Expertise

Seriöse Personalvermittler verfügen über langjährige Erfahrung in den Branchen, die sie bedienen.

Klare Kommunikation

Informationen über Anforderungen, Stellenangebote und Bewerbungsprozesse sollten klar und verständlich vermittelt werden.

Beratung und Begleitung

Wir bieten umfassende Beratung und Begleitung, von der Erstellung der Bewerbungsunterlagen bis über die Verhandlungen und weit über die Grenzen der Vermittlung hinaus.

Qualifizierte Auswahl

Wir pflegen sorgfältige Auswahlprozesse, um sicherzustellen, dass Kandidaten und Unternehmen perfekt zusammenpassen.

Einhaltung von Standards & ethische Grundsätze

Als Mitglied der GVP (ehemals BAP & IGZ) halten wir uns selbstverständlich an grundlegende Kriterien guter Zeitarbeit bei der Beschäftigung von Zeitarbeitskräften. Wir sind „Anwender der GVP-Pflegestandards“ und „Anwender der GVP-Standards Internationale Mobilität“

Leitlinien unseres Handelns

Unsere Erfolgsgrundlagen sind Vertrauen, Langfristigkeit, Professionalität und umfassende Erfahrung und eine aktive Partnerschaft mit unseren Kunden und erstklassigen Kandidaten.

  • Integrität
  • Professionalität
  • Kompetenz
  • Vertraulichkeit
  • Chancengleichheit
  • langfristige Partnerschaften
  • Vertrauen & Erfahrung

Kundenzufriedenheit

Rückmeldungen von Unternehmen und Bewerbern, die unsere Dienste in Anspruch genommen haben, sind ein wichtiger Indikator für die Qualität unserer Vermittlungsarbeit.

Datenschutz

Ein verantwortungsvoller Umgang mit persönlichen Daten und die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien sind für uns essenziell.

Unsere Experten begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem Traumjob, helfen Ihnen, Ihre Stärken zu entfalten, und stehen Ihnen auch nach erfolgreicher Vermittlung zur Seite. Ihre berufliche Reise beginnt hier – lassen Sie uns gemeinsam die Tür zu aufregenden Karrieremöglichkeiten öffnen!

Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung

Die Zeitarbeit funktioniert grundsätzlich wie herkömmliche Arbeitsverhältnisse, mit einer Besonderheit: Der Mitarbeiter ist bei der Zeitarbeitsfirma angestellt und wir von diesem an das Kundenunternehmen ausgeliehen. Es handelt sich dabei um reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, die den Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts unterliegen. Es gelten feste Löhne, Tarifverträge und keine spezifischen Kündigungsmodalitäten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) vom Kundenunternehmen übernommen wird.

  • Vermittlung temporärer Arbeitskräfte
  • Beschäftigungsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma
  • Vielseitige Berufsfelder & schneller Einstieg in den Arbeitsmarkt
  • Unterstützung im Anerkennungsprozess insbesondere für Nicht-EU-Bürger.

Grundgedanke des AÜG: Grundsatz der Gleichstellung

Beschäftigte in der Zeitarbeit sollen während der Überlassung an das Kundenunternehmen grundsätzlich Anspruch auf die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts, wie vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Kundenunternehmens haben (§ 8 Absatz 1 AÜG). (Equal Treatment)

Von dieser Regel kann durch die Anwendung eines einschlägigen Tarifvertrages abgewichen werden, sofern der Tarifvertrag bezüglich des Entgelts nicht die festgesetzten Mindeststundenentgelte (Lohnuntergrenze) unterschreitet (§ 8 Absatz 2 AÜG).

Ab dem Inkrafttreten des geänderten AÜG (01.04.2017) hat der überlassene Arbeitnehmer grundsätzlich nach 9 Monaten kontinuierlicher Überlassung an denselben Kunden einen gesetzlichen Equal Pay-Anspruch. Falls die Überlassung eines Zeitarbeitnehmers über einen Zeitraum von 9 Monaten hinausgeht, ohne Anwendung von Branchenzuschlagstarifverträgen, muss spätestens nach Erreichen der Equal Pay-Schwelle das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Stammbeschäftigten im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgelegt sein.  (Equal Pay)

Das AÜG sieht nun eine arbeitnehmerbezogene Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vor. Nach Inkrafttreten des Gesetzes am 01.04.2017 darf derselbe Zeitarbeitnehmer grundsätzlich nur noch für 18 Monate an denselben Kunden überlassen werden. Die maximale Einsatzdauer im Kundenbetrieb beträgt bis zu 18 Monate für tarifungebundene Unternehmen und bis zu 24 Monate für tarifgebundene Unternehmen oder in Fällen einer Betriebsvereinbarung mit einem Kundenbetriebsrat. Durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder einen Kundentarifvertrag kann die maximale Überlassungszeit von 24 Monaten auch länger sein.

Bei Unterbrechungen von mehr als 3 Monaten und einem Tag beim selben Kunden wird die Bemessungsdauer auf „0“ zurückgesetzt. Falls der Unterbrechungszeitraum kürzer ist, führt dies dazu, dass die bisherige Einsatzdauer des Zeitarbeitnehmers bei dem Kunden weiterhin berücksichtigt bzw. angerechnet wird. Bei einem Wechsel des Zeitarbeitnehmers zu einem anderen Zeitarbeitsunternehmen (gleicher Kunde) werden die Einsatzzeiten addiert.

Der GVP – Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband für die Personaldienstleistung in Deutschland legt die Arbeitsbedingungen und die Entgelte der Zeitarbeitnehmer fest. Grundlegend bringen Tarifverträge durch die Gewerkschaften viele Vorteile für den Arbeitnehmer mit sich: höhere Löhne, stärkere Einflussnahme auf die Arbeitsbedingungen, transparente Gehälter und mehr Schutz.

Die Zeitarbeit wird seit 1972 durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dieses Gesetz enthält neben allgemeinen Regelungen auch spezielle arbeitsrechtliche Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer, insbesondere hinsichtlich des Arbeitsentgelts. Das Arbeitnehmerüberlassungsrecht ist zudem über eine EU-Richtlinie zur Leiharbeit (EU-Richtlinie 2008/104 EG) in einen europäischen Rechtsrahmen eingebunden.

Zeitarbeit darf in Deutschland grundsätzlich nur mit einer Erlaubnis betrieben werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG). Diese Erlaubnis kann versagt oder zurückgenommen werden. Dies gilt insbesondere, wenn gegen Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsrecht verstoßen wird, wenn Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG) oder wenn dem Leiharbeitnehmer nicht die ihm zustehenden Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts gewährt werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG).

Jetzt kontaktieren

Direkt auf Job bewerben